Seit fast 10 Jahren existiert eine frei und kostenlos zugängliche Rechtsprechungsdatenbank, die zwar nicht selbst Dokumente im Volltext enthält aber die Fundstellen nachweist. Ebenso wird deren Veröffentlichung und in vielen Fällen auch die Zitierung nachgewiesen.
dejure.org ist ein frei zugängliches, im Internet seit über zehn Jahren etabliertes Rechtsinformationssystem, das ursprünglich auf die tagesaktuelle Dokumentation des Gesetzesrechts spezialisiert war. In den letzten Jahren wurde mehr und mehr der Bereich Rechtsprechung ausgebaut und diese Dokumentation macht jetzt sogar den Großteil der Inhalte von dejure.org aus.
Quelle: http://blog.delegibus.com/2011/04/12/juris-im-spiegel-des-spiegel-2/
Dejure.org bietet darüber hinaus eine große Anzahl von Gesetzestexten vom AAG bis zum ZwVwV.
Für WordPress Blogs bietet dejure.org ein Plugin, das selbsttätig bei Gesetzeshinweisen, Entscheidungen etc. im Text die Verlinkung zum Dokument herstellt. So zum Beispiel BGB § 321